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Arbeitsunfähigkeit während gleichzeitiger Kurzarbeit

15.07.2020

Viele Unternehmen haben seit Monaten Kurzarbeit: Arbeitnehmer erhalten für die Ausfallstunden ein gemindertes Einkommen durch das Kurzarbeitergeld. Wenn aber die Kurzarbeit mit einer Arbeitsunfähigkeit zusammentrifft, gelten besondere Regelungen.

Ein Arbeitnehmer kann neben der Kurzarbeit zusätzlich durch eine Arbeitsunfähigkeit an seiner Arbeitsleistung gehindert sein. Grundsätzlich gilt jedoch, dass eine solche Arbeitsunfähigkeit für den Arbeitnehmer keinen finanziellen Vor- oder Nachteil gegenüber einem nicht-arbeitsunfähigen Arbeitnehmer zur Folge haben soll.

Normalerweise erhält der Arbeitnehmer bei einer Arbeitsunfähigkeit zunächst sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dieser Anspruch besteht auch im Falle der Kurzarbeit. Für die Ausfallstunden, für die der Arbeitnehmer bei Arbeitsfähigkeit lediglich Kurzarbeitergeld bekommen hätte, besteht auch im Krankheitsfalle kein Anspruch auf die "normale" Vergütung. Der Arbeitnehmer erhält in dieser Zeit nur die Vergütung, die ihm ohne Arbeitsunfähigkeit zugeflossen wäre.

Für den Erstattungsanspruch des Arbeitgebers ist in diesem Zusammenhang der Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit wichtig. Es ist zu unterscheiden, ob die Arbeitsunfähigkeit vor oder während des Bezuges von Kurzarbeitergeld begonnen hat.

Eine Arbeitsunfähigkeit beginnt während des Bezugs von Kurzarbeitergeld, wenn der erste Tag der Arbeitsunfähigkeit in einem Kalendermonat mit Anspruch auf Kurzarbeitergeld liegt. Dabei ist es unerheblich, ob der Beginn der Arbeitsunfähigkeit kalendarisch in dem Kalendermonat vor dem Beginn des Arbeitsausfalls eintritt.

Beginnt die Arbeitsunfähigkeit während des Bezuges von Kurzarbeitergeld, zahlt der Arbeitgeber für die Stunden, in denen die Arbeit im Falle der Arbeitsfähigkeit aufgrund von Kurzarbeit ausgefallen wäre, Kurzarbeitergeld im Rahmen der Leistungsfortzahlung im Krankheitsfalle. Er kann diese Leistung mit der Agentur für Arbeit abrechnen.

Beginnt eine Arbeitsunfähigkeit vor dem Beginn des Bezugs von Kurzarbeitergeld, hat der betroffene Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Leistungsfortzahlung. Stattdessen erhalten gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer Krankengeld in gleicher Höhe. Dieses Krankengeld wird für die Dauer des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung gewährt und ebenfalls vom Arbeitgeber ausgezahlt.