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Änderungen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung ab 1. Juli 2019

02.07.2019

Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen und die Leistungen der Krankenkasse und die Versorgung sollen verbessert werden. Das sind die Ziele des „Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG), das am 11. Mai 2019 in Kraft getreten ist.

Aus dem Gesetz heraus ergeben sich Änderungen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung: Zum einen fällt rückwirkend die Umlagepflicht (U1/U2) für behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen weg. Außerdem wird es künftig keine Ausnahmeregelungen im Zahlstellen-Meldeverfahren (u. a. generelle Beitragsabführungspflicht für Zahlstellen) geben.

Darüber hinaus gibt es Änderungen in den sozialversicherungs-rechtlichen Meldeverfahren, sowie Anpassungen des Verwendungszweckes im AAG-Meldeverfahren aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Die Mitarbeiter von GELO sind kompetente Ansprechpartner für diese Änderungen und wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.